TIWAG, Talschaftsvertrag neu und das gestörte Verhältnis zur Oppositon!

21.09.2013 09:23

Seit 1982 leitet die TIWAG Wasser aus dem Oberbergerbach ins Kühtai ab. Seit 1982 gibt es einen gültigen Wasserrechtsbescheid, der bis 2063 Gültigkeit hat. Vor 30 Jahren wurden Vereinbarungen für eine Entschädigung der betroffenen Gemeinden unter der Regie von Landeshauptmann Wallnöfer getroffen. Der Talschaftsvertrag hat noch heute Gültigkeit.

Immer wieder haben die Gemeinden darauf hingewiesen, dass die vorgesehende Entschädigung nicht der Realität enspreche. Landeshauptmann Günther Platter hat sich dieser Thematik angenommen und gemeinsam mit der TIWAG ein neues Entschädigungsmodell den Gemeinden vorgeschlagen.

Die wesentlichen Änderungen sehen so aus:

bisher    NEU
Berechnungsschlüssel nicht nachvollziehbar Neuer Berechnungsschlüssel ist transparent und berücksichtigt Wassermenge, Fallhöhe, betroffenes Einzugsgebiet
Gesamthöhe der Entschädigung für alle Gemeinden ca. € 500.000,--    NEU: Höhe des Gesamttopfes ca. 1.100.000,--
14 Gemeinden    17 Gemeinden - unter anderem wurde auch Fulpmes als betroffene Gemeinde aufgenommen
Entschädigung als Fixbetrag zukünftig ist Entschädigungssumme abhängig von der Stomerzeugung im Kraftwerk Sellrain Silz   
Neustift erhielt bisher ca. 34.000 EURO NEU:
68.000 im Jahr 2011
99.000 im Jahr 2012
Derzeit Totaleinzug von Wasser ohne Restwasser Ab 2021 gibt es neue gesetzliche Regelungen an die sich die Tiwag ebenso halten muss - ab diesem Zeitpunkt wird mehr Restwasser vorhanden sein!
Ab 2027 sind alle neuen Bestimmungen aus den EU Wasserrahmenrichtlinien umzusetzen!

Voraussetzung für die neue Entschädigung ist die Unterzeichnung des neuen Talschaftsvertrages, der übrigens für alle Gemeinden ident ist. Der neue Talschaftsvertrag hat mit dem laufenden UVP Verfahren nichts zu tun - dies wurde in der Sitzung des Gemeinderates mehrmals betont und auch juristisch bestätigt. Richtig ist, dass die Gemeinde die Tiwag bei einer Wiederverleihung des Wasserrechtes (Beschränkung auf bestehende Wasserableitung) im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten unterstützen solle. Wer den alten Vertrag kennt, weiß dass dies auch dort eine Bedingung war.

 

Im Gemeinderat vom 17. September wurde dieser Vertrag diskutiert und wurde knapp angenommen. Geschlossen dagegen gestimmt hat die Opposition mit den Mandataren: Illmer Daniel, Gleirscher Norbert, Siller Friedl, Margreiter Günther, Karl Pfurtscheller, Anton Schönherr, Gleirscher Andreas und Sepp Pfurtscheller.

Als Begründung wurde unter anderem angeführt, der Vertrag sei zu schwammig! Tatsache ist, dass sich nachweislich nur einzelne Vertreter der Opposition den Vertrag wirklich durchgelesen haben!

Die Gemeinderäte Gleirscher Norbert und Illmer Daniel sind offensichtlich um Schadensbegrenzung bemüht (ihre Ablehnung ist wahrscheinlich in der Bevölkerung nicht gut angekommen) indem sie den Sachverhalt auf ihrer GWZ Seite bewusst anders darstellen.

Eine Vermutung!

Die nicht unbeträchtliche Nachzahlung für 2011 und 2012 (ca. 100.000,-- EURO) und die jährlichen Mehreinnahmen von ca. 60.000,-- EURO wurde geschlossen abgelehnt um Einnahmen zu verhindern, die wiederum einen Schulbau besser finanzieren könnten!


So viel zum Eid, den alle Gemeinderäte gesprochen haben ...."das Beste für die Gemeinde......"